Wann lohnt sich ein Halteverbot?
Je kürzer der Weg zwischen Haustür und Umzugswagen, desto schneller und sicherer läuft der Umzug. In der Villinger und Schwenninger Innenstadt und in Wohngebieten mit engen Straßen ist eine Halteverbotszone deshalb meist sinnvoll, damit der Umzugswagen direkt vor dem Haus stehen kann.
Amtlich heißt das „vorübergehendes Haltverbot“. Rechtsgrundlage ist § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Wo beantrage ich das Halteverbot?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes. In Villingen-Schwenningen ist das:
Bürgeramt, Abteilung Verkehr und Ordnungswidrigkeiten
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen
E-Mail: buergeramt@villingen-schwenningen.de
Sie können den Antrag persönlich oder schriftlich formlos stellen. Unterlagen brauchen Sie keine. Aktuelle Telefonnummern und Hinweise finden Sie auf der Seite der Stadt Villingen-Schwenningen.
Ziehen Sie in eine Gemeinde im Umland, etwa nach Brigachtal, Donaueschingen oder Bad Dürrheim, ist die Straßenverkehrsbehörde dort zuständig, also die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt.
Welche Angaben braucht die Stadt?
- Vor- und Zuname sowie eine Telefonnummer
- Alte und neue Adresse
- Zweck (Umzug), gewünschtes Datum und Zeitraum
- Den Bereich möglichst genau mit Straße und Hausnummer, gern mit Skizze
- Die Länge des Halteverbots, meist passend zur Größe des Umzugsfahrzeugs
- Bei mehreren Adressen: jede Adresse einzeln
Fragen Sie uns vorab, welches Fahrzeug für Ihren Umzug geplant ist. Dann können Sie die nötige Länge der Zone gleich richtig angeben.
Fristen und Schilder
Die Haltverbotsschilder müssen mindestens 72 Stunden, also drei Tage, vor dem Umzugstermin stehen. Beantragen Sie es deshalb mit genügend Vorlauf.
Aufstellen darf die Schilder nur der zuständige Straßenbaulastträger, also Bauhof oder Straßenmeisterei, oder eine geeignete beauftragte Fachfirma, etwa ein Umzugsunternehmen. Die Fachfirma muss ihre Sachkunde auf Anforderung nachweisen.
Für die Genehmigung selbst nennt die Stadt keine Gebühren. Ob für das Aufstellen der Schilder Kosten anfallen, erfahren Sie beim Bürgeramt oder bei der Fachfirma.
Geben Sie in Ihrer Anfrage an, wie die Parksituation an beiden Adressen ist. Wir berücksichtigen das in der Planung und im Festpreis.
Am Umzugstag
- Ohne Genehmigung dürfen Sie keine Parkplätze reservieren, etwa mit Mülltonnen oder Stühlen. Andere müssen das nicht beachten.
- Im eingeschränkten Halteverbot ist Be- und Entladen erlaubt, solange es zügig geschieht.
- Stehen trotz Beschilderung Fahrzeuge im Bereich und behindern den Umzug, können sie abgeschleppt werden. Die Kosten trägt der Halter.
- Fotografieren Sie die aufgestellten Schilder mit Datum. Das hilft, falls es Fragen gibt.
Halteverbot an beiden Adressen
Denken Sie an die alte und die neue Wohnung. Liegt eine Adresse außerhalb von Villingen-Schwenningen, stellen Sie den Antrag bei der dort zuständigen Behörde. Was sonst noch vor dem Umzug ansteht, finden Sie in unserer Umzugscheckliste.
Alle Angaben beruhen auf den Informationen der Stadt Villingen-Schwenningen. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben auf der Seite der Stadt.



