Richtwerte für Villingen-Schwenningen
Die folgenden Werte gelten für Umzüge innerhalb von Villingen-Schwenningen. Sie geben eine erste Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich Ihr persönliches Festpreis-Angebot.
| Umzug | Richtwert |
|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung, lokal | 300 bis 500 € |
| 3-Zimmer-Wohnung, lokal | 800 bis 1.500 € |
| Haus, Firma oder Fernumzug | individuell auf Anfrage |
Was den Preis bestimmt
- Der Umfang des Umzugsguts: Möbel, Kartons, Geräte und Sperriges
- Etage, Aufzug und die Länge der Tragewege an beiden Adressen
- Die Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung
- Zusatzleistungen wie Packservice, Möbelabbau und -aufbau, Küchenmontage oder der Anschluss von Elektrogeräten
- Eine Halteverbotszone, wenn der Wagen sonst nicht nah genug parken kann
- Einlagerung oder die Entsorgung von Möbeln, die nicht mitkommen
So erhalten Sie einen Festpreis
Schicken Sie uns über das Anfrageformular Ihre Eckdaten: Adressen, Etagen, Wohnungsgröße und Wunschtermin. Fotos der Räume können Sie direkt hochladen. Je genauer Ihre Angaben, desto genauer wird das Angebot.
Unsere Umzugsgutliste als PDF hilft Ihnen, Möbel und Kartons Raum für Raum zu erfassen.
In wenigen Minuten angefragt, verbindlich kalkuliert. Sie erhalten Ihr Festpreis-Angebot, bevor der erste Karton bewegt wird.
So sparen Sie beim Umzug
- Vorher ausmisten: Was nicht mitkommt, muss nicht getragen werden. Größere Mengen holen wir bei einer Entrümpelung ab.
- Selbst packen: Den Packservice können Sie dazubuchen, müssen es aber nicht.
- Umzugshelfer stundenweise buchen, wenn Sie den Transport selbst übernehmen möchten.
- Kurze Wege schaffen: Mit einem Halteverbot vor der Tür geht das Be- und Entladen schneller.
Umzugskosten von der Steuer absetzen
Ist der Umzug beruflich bedingt, etwa wegen eines neuen Arbeitsplatzes, können Sie die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Alternativ kann der Arbeitgeber sie steuerfrei erstatten.
Bei einem privaten Umzug können Sie die Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen (§ 35a Einkommensteuergesetz). Abziehbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen.
Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Unternehmens. Barzahlungen erkennt das Finanzamt dafür nicht an. Wenn Sie die Kosten absetzen möchten, vereinbaren Sie deshalb eine Überweisung mit uns.
Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Sie Kosten absetzen können, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.



